Ortschaftsrat beantragt erstmalige Informationen/Konzept zum Grundschulzentrum von der Stadtverwaltung – vor der Beschlussfassung im Stadtrat und bleibt auch offen für einen Grundschulverbund. Den Antragstext für die Stadtratssitzung am 14.07. finden Sie hier…

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Antrag des Ortschaftsrates Gatersleben

beschlossen in der 10. OR-Sitzung am 6. Juli 2020

zum  TOP 8 – Grundsatzbeschluss des Stadtrates der Stadt Seeland zur Errichtung eines Grundschulzentrums zum 1. August 2024 –

Sitzung des Stadtrates am 14. Juli 2020

Die Stadt Seeland ist zum heutigen Zeitpunkt – im Jahr 2020,  eine Stadt,

  • die seit Jahren ohne einen genehmigten und ausgeglichen Haushalt arbeitet,
  • die seit Jahren in der Konsolidierung mit Schulden in zweistelliger Millionenhöhe ist,
  • die ab 2020 keine Ortschaftsmittel für das gesellschaftliche und Vereinsleben in den Ortsteilen zahlt,
  • die die Leistung von freiwilligen Aufgaben verringern muss (z. B. Bibliothek der Stadt)
  • die durch die Kommunalaufsicht die für Investitionen in 2020 und sicherlich auch für die Folgejahre beantragte Kreditaufnahmen nicht genehmigt bekommt.

Diese Stadt will nun urplötzlich aus heiterem Himmel in dieser finanziellen Situation noch eine weitere Investition für den Neubau eines Grundschulzentrums (man spricht von Größenordnungen von 5 – 8 Millionen Euro!) in Angriff nehmen.

Aus allen Unterlagen der Verwaltung geht weder ein pädagogisches noch ein wirtschaftlich/finanzielles Konzept hervor. Bis heute beruhen die von der Verwaltung erstellten Unterlagen auf reiner Spekulation!

Ein Grundsatzbeschluss soll nun kopf- und konzeptlos in kürzester Zeit und ohne Not beschlossen werden.

Noch Anfang Juni diesen Jahres konnte die Verwaltung auf Anfrage der BIG-Seeland zum Bearbeitungsstand Grundschulen / bis dato das favorisierte Schulverbundmodell gar nicht antworten. Dies ist gerade 4 Wochen her! Und nun ein Grundsatzbeschluss für eine völlig andere Beschulungsform?

Selbst eine teilweise Finanzierung aus Fördermitteln des Landes – für die zum jetzigen Zeitpunkt lediglich ein unbestätigtes positives Signal des Landes „erklingt“ – benötigt man einen erheblichen Eigenanteil der Stadt. Beide Finanzierungsquellen werden aus Steuermitteln der Bürger gespeist!

Für die Stadt Seeland existiert ein Integriertes Gemeindliches Entwicklungskonzept (IGEK) vom Dez. 2017, welches sicher für viel Geld von Fachleuten erstellt und vom Stadtrat als Grundlage für die künftige Stadtentwicklung bestätigt wurde. Die gewählten Bürgervertreter im Stadtrat bekannten sich zu den dort aufgezeigten Entwicklungsrichtungen der Stadt! Manifestiert sind darin u.a. als wesentlich positiv die 3 Grundschulstandorte in der Stadt!

Und wie engagiert haben sich alle Vertreter in den Ortschaftsräten und im Stadtrat in der Vergangenheit bemüht, den Grundschulstandort Hoym zu erhalten – Wahlversprechen wurden von allen derzeitigen Vertretern in den Ortschaftsräten und im Stadtrat zur letzten Kommunalwahl 2019 abgegeben!

Die bestehenden Grundschulen wurden in vergangenen Jahren grundlegend mit hohem finanziellen Aufwand saniert, so einige Beispiele:

Hoym erfuhr eine Komplettsanierung / 2,6 Mill. €, in Gatersleben wurde für Sicherheit und Brandschutz 200 T€, für Außenjalousetten 50 T€, in Nachterstedt und Hoym werden in diesem Jahr weit mehr als 100 T€ ausgegeben. Die Schulen befinden sich jetzt in 2020 in einem sehr guten und guten baulichen und technischen Zustand. Somit dürfte eine weitere Nutzung der Gebäude weit über einen Zeitraum von 4 Jahren hinaus sehr gut möglich sein!

Wie sollen bei einem Neubau die bisherigen Schulgebäude in Hoym, Nachterstedt und Gatersleben genutzt werden?

Ein angestrebter Verkauf wird – wie die Grundstücksverkäufe der letzten Zeit zeigen – die investierten Mittel kaum in den Stadthaushalt bringen – die Gebäude werden unter Wert verschleudert. Die 3 Grundschulen haben derzeit einen Gebäudebuchwerte von knapp 6 Mio €. Teils wird ein Verkauf gar nicht oder erst nach Jahren möglich sein; die leerstehenden Gebäude verfallen und verkommene Gebäude zieren die Zentren von 2 unserer Ortsteile. Wollen wir das?

Allein wenn wir die beiden Werte – die derzeitigen Buchwerte der 3 Grundschulen und den avisierten Neubau eines Grundschulzentrums zusammenrechnen – soll hier ohne jegliche belastbare Informationslage und innerhalb von 4 Wochen (von der Erstidee bis zum finalen Beschluss) über 14 Mio € entschieden werden.

Ein Grundschulneubau zentralisiert in einem Ortsteil bedarf darüber hinaus Betrachtungen hinsichtlich der Nachfolgeinvestitionen und –maßnahmen.

Diese sollten u.a. sein:

Wie hoch ist die erwartete Schüleranzahl für den zentralen Standort?

Sind die notwendigen Randbedingungen für diese Schülerzahl vorhanden oder muss weiter investiert werden, z.B. für Sporthalle und Sportplatz.

Ist die Hortbetreuung am zentralen Standort vorhanden, muss hier investiert werden oder werden die Kinder in verschiedene Ortsteile zur Hortbetreuung gefahren.

Welche Schwierigkeiten treten auf, dass Kinder aus anderen Ortsteilen die Veranstaltungen der örtlichen Vereine wahrnehmen können? Werden da nicht die Fahraktivitäten der Eltern zusätzlich gefordert?

Wie ist der Schülertransport zu realisieren, wenn aus den Ortteilen X-Kinder zu einem fiktiven Schulbeginn und -ende an der Schule ankommen, wie ist ein sicherer Schülertransport überhaupt umzusetzen.

Der Ortschaftsrat Gatersleben ist der Auffassung, dass eine grundlegende Ausarbeitung zu den Kosten, also ein Vergleich der beiden Beschulungsmöglichkeiten Neubau Grundschulzentrum und Grundschulverbund der 3 bestehenden Grundschulen, vorgenommen werden muss. Wir sind überzeugt, dass diese Aufgabe durchaus von der Stadtverwaltung erledigt werden kann, ohne die kostenintensive Unterstützung Dritter.

Daneben sollten in vergleichender Weise die pädagogischen Argumente für beide Varianten aufgestellt werden. Auch hier kann sicher vorhandenes Schulpersonal zunächst liefern.

Über solch eine Vorlage kann sachlich diskutiert werden mit den gewählten Vertretern der OR, des SR, der Elternvertreter – und nicht nur sondern besonders mit den Elternvertretern, deren Kinder heute noch nicht die Grundschulen besuchen.

Es ist ausreichend Zeit zur sachlich fundierten Diskussion. Es drängt kein Zeitrahmen, auch in den nächsten Jahren und auch nach der Landtagswahl im nächsten Jahr wird es wieder Fördermittel geben – wenn sie denn benötigt werden.

Der Ortschaftsrat Gatersleben sieht die zu TOP 8 gegebenen Erläuterungen zur Sach- und Rechtsgrundlage als absolut nicht ausreichend an und beantragt in der Stadtratssitzung am 14. Juli 2020 gemäß dem vorgetragenen Standpunkt die Zurückstellung des Grundsatzbeschlusses zur Errichtung eines Grundschulzentrums BV/191/2020.