Ortschaftrat stimmt Gefahrenabwehrverordnung zu – private und gewerbliche Arbeiten werktags (Mo-Sa) zwischen 6-22 Uhr erlaubt

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Der Ortschaftsrat von Gatersleben hat auf seiner letzten Sitzung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Seeland einstimmig zugestimmt. Demnach sind jegliche gewerbliche und private Arbeiten an Haus, Wohnung und Garten montags bis samstags zwischen 6-22 Uhr erlaubt. Eine Mittagspause und ein Ende ab 20 Uhr gibt es somit nicht mehr. Einzige Ausnahme sind die Sonn- und Feiertage. Hier darf keinerlei Arbeitslärm vom eigenen Grundstück ausgehen. Die entsprechende Satzung wird aller Voraussicht nach im Juni Amtsblatt der Stadt Seeland veröffentlicht.

Nun muss nur noch der Stadtrat am 1. Juni dieser Verordnung zustimmen, damit sie rechtswirksam werden kann.