Bereits zu Zeiten der Eigenständigkeit plante die Gemeinde Gatersleben auf dem Gelände am Heckenteich Gebäude für altersgerechtes Wohnen sowie die Errichtung eines Pflegeheims. In den vergangenen Jahren gab es verschiedene Hürden zu überwinden; es gab keinen Fortschritt in der Angelegenheit.
Nun – nach dem Auslaufen der Zweckbindung zur Bebauung des Geländes – stellt in der Ortschaftsratssitzung am Montag, 12. Dezember 2022 ein beauftragtes Planungsbüro den 3. Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnpark am Heckenteich“ vor.
Der Investor stellt hier eine höherwertige Wohnbebauung in Aussicht, welche teilweise barrierefrei sein wird. Geplant sind die Errichtung von 20 Wohneinheiten mit barrierefreien Wohnungen, 2 Mehrfamilienhäusern und 2 Einfamilienhäusern. Im ehemaligen Gutshof ist die Ansiedlung einer Tagespflegeeinrichtung eventuell vorgesehen, die ursprünglichen Pläne zur Errichtung eines Pflegeheims werden nicht weiter verfolgt.
In der Diskussion zum 3. Entwurf des Bebauungsplanes stand das Thema Ausgleichsflächen / Retentionsraum für die zukünftige Bebauung im Fokus.
In Gatersleben darf bekanntlich nur neu gebaut oder angebaut werden, wenn zeitnah an anderer Stelle im Hochwasserrisikogebiet der Selke ein Abriss erfolgt. Im vorgelegten Entwurf weist nun die Stadtverwaltung Retentionsraum / Ausgleichflächen aus, die bereits vor Jahrzehnten – also nicht zeitnah – abgerissen wurden. Solche Abrisse konnten bislang nicht berücksichtigt werden.
Die Ortschaftsräte Daniel Gohl und Matthias Dürschke fragten nun, wie sie diesen Umstand den Bürgern erklären sollen. Jeder Bürger muss zeitnah einen Abriss vornehmen, bevor er bauen darf.
Etliche Bauanträge und Umbauten werden derzeit aus diesem Grunde nicht genehmigt. Ortschaftsrat Daniel Gohl beschrieb hier sogar mehrere nicht genehmigte Carports, welche sich aus dem nicht vorhandenen Verdrängungsraum der Stützstelzen dieser Carports ergeben.
Die in der vorgelegten Planung ausgewiesenen Ausgleichsflächen / Retentionsraum müssen noch mit dem Landkreis abgestimmt werden.
Es stellt sich die Frage:
Können künftig auch andere private Bauwillige in Gatersleben soweit in die Vergangenheit gehen, um Retentionsraum für den Neubau nachzuweisen. Hier wird nach Aussage des Ortsbürgermeisters Mario Lange ein Exempel statuiert.
In der Ortschaftsratssitzung am Montag stimmten die Ortschaftsräte diesem vorgelegten 3. Entwurf zum „Wohnpark am Heckenteich“ zu:
„Es ist gut, dass diese Fläche in der Ortsmitte endlich bebaut wird und so zu neuem Leben erwacht„, betonte der Ortsbürgermeister im Namen des Ortschaftsrates.
Zustimmung erhielt der Plan ebenfalls in der Stadtratssitzung am Dienstag, 13. Dezember.
Dieser Beschluss ist durch die Stadt öffentlich bekannt zu machen. Die Bürger können die Unterlagen einsehen und gegebenenfalls ihre Anmerkungen oder Stellungnahmen abgeben.