Ortschaftsrat stoppt vorerst neue Friedhofsgebührensatzung der Stadt Seeland

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Die für die Behandlung des Tagesordnungspunktes vorgelegten Unterlagen waren fehlerhaft. Eine Behandlung der Thematik war nicht möglich und wurde von der Tagesordnung genommen. Ebenfalls wurde zur Sitzung durch Anfragen der stellvertretenden Ortsbürgermeisterin Ursula Deppner offenkundig, dass die vor drei Jahren von der Stadtverwaltung Seeland gereichten Unterlagen zur Friedhofsgebührensatzung auch stark fehlerbehaftet waren. Amtsleiterin Sabine Stelzer bestätigte die Fehler.

In der Stadtratssitzung am Dienstag, 13. Dezember, wurde die Thematik Friedhofgebühren ebenfalls abgesetzt. Die bisherige Friedhofsgebührensatzung gilt also bis auf weiteres weiter.

Die Stadtverwaltung hatte insbesondere für die Nutzungsgebühr der Trauerhallen in Gatersleben eine neue Gebühr von 390,00€ (bislang 176,00€) vorgeschlagen. Damit würde sich die Nutzugsgebühr um mehr als das Doppelte erhöhen, hier um 214,00€ pro Trauerfall. Die neuen Gebühren ergeben sich laut Stadtverwaltung aus den höheren Ist-Kosten der Jahre 2019-2021, den geringeren Nutzungen/Todesfälle und den hohen Abschreibungsbeträgen, da die Halle ohne Fördermittel von der damals eigenständigen Gemeinde Gatersleben gebaut wurde. Alle anderen Trauerhallen im Seeland würden zwischen 200,00 € bis 205,00 € vermietet.

Auch andere Ortschaften im Seeland sehen die Erhöhungen kritisch.