Unter Tränen und Wut waren Bürger auf dem Friedhof zum Totensonntag und in der nachfolgenden Bürgersprechzeit der stellvertretenden Ortsbürgermeisterin Ursula Deppner (BIG-Seeland). Grund war, dass die Gestecke, Kerzen und Blumen von der Urnenreihengrabstätte mit Schrifttafel von den Grabstellen auf die davorliegende zentrale Ablagefläche und unter die Bänke von Mitarbeitern des Bauhofes über die zwei Tage des Wochenendes weggelegt wurden. Bürger berichteten sogar, dass einzelne Gestecke unter die Bänke gelegt waren. Am heutigen Tag sieht die Stelle jedoch aufgeräumt aus (siehe Foto).
Ortsbürgermeister Mario Lange (BIG-Seeland) fragte gestern in der Stadtverwaltung nach, ob der Bauhof hierzu den Auftrag hatte und am Totensonntag diese Aufgaben verrichten sollte. Bürgermeisterin Meyer gab hierbei an, dass der Bauhof selbstverständlich immer die Arbeiten erledigt, eben auch am Wochenende. Die zuständige Amtsleiterin Sabine Stelzer sagte, dass man hierbei dem Bürger auch ein Ordnungsgeldbescheid aushändigen könnte, wenn er sich nicht an die korrekte Ablage hält.
Fakt ist hierbei, dass es laut Friedhofssatzung richtig ist, die Gestecke nicht auf dem Urnenstein abzulegen, sondern am zentralen Platz. Ein Schild weist hierauf hin.
„An einem solchen Tag und bei der jetzigen Vegetation, bei welcher keine Rasenpflege mehr erfolgt, sollte man hier doch aber mit Augenmaß reagieren. Die Pflege des Friedhof wird von den Mitarbeitern des Bauhofes oft nicht geschafft. Die Mitarbeiter an einem Wochenende für solche Arbeiten loszuschicken, muss wirklich nicht sein.“, so der Ortsbürgermeister.
Das gesamte Problem war oft Thema im Stadtrat. Vielzählige Bürger wollen zwar eine Bestattung auf einem solchen pflegearmen Urnenreihengrab mit Schrifttafeln, aber ebenfalls auch die Möglichkeit genau an der Grabstelle Blumen und Grabschmuck abzustellen. Ein möglicher Kompromiss, welcher von der Fraktion BIG-Seeland mehrfach eingebracht wurde sah vor: In der Jahreszeit ohne Rasenpflege (Oktober bis März, Anmerkung der Red.) den Hinterbliebenen die Möglichkeit einzuräumen Grabschmuck am Urnengrabstein abzulegen. Die Stadtverwaltung sieht dieses Ansinnen jedoch als nicht realisierbar an.
